caf
besorgt euch vor der mietvertragsunterzeichnung die unterlagen der caf (caisse
d'allocation familiale = familienkasse, synonym verwendet für wohngeld;
24 rue riquet, aber z.b. auch im crij und ab anfang september im "espace
étudiant" am bahnhof), damit euch der vermieter gleich bei vertragsunterzeichnung
seinen teil ausfüllen kann. neben den ausgefüllten formularen braucht
ihr für die caf
- einen rib im original (relevé d'identité bancaire - bescheinigung über eure bankverbindung),
- eine internationale geburtsurkunde (allerdings kommt das auf den jeweiligen beamten an: im espace étudiant haben sich die caf-mitarbeiter strikt geweigert, die geburtsurkunden anzunehmen...)
- original und kopie des personalausweises (vorder- und rückseite) und
- den studentenausweis (original und kopie).
nicht benötigt wird der mietvertrag - nette vermieter lassen deshalb auf dem caf-formular manchmal das datum des vertragsbeginns frei, damit ihr den einzugstermin ein wenig zurückdatieren könnt,
denn die caf zahlt erst ab dem zweiten monat (und maximal drei monate rückwirkend
vor antragsabgabe).wie viel ihr verdient, müsst ihr selbst angeben, bei
franzosen wird dies mit den daten der finanzämter verglichen, bei uns nicht.
wer mehr als etwa € 4500/jahr angibt, fällt durch.
wer caf beantragt,
muss damit rechnen, dass er für das kommende jahr (genauer: für jedes Jahr, in
dem er die wohnung am 1.1. bewohnt) auch taxe d'habitation (kein dt. pendant)
bezahlen muss. die liegt bei menschen ohne nennenswertes einkommen (s.o.) bei
etwa 180 €.
wer sich wegen des kostenlosen bus-, bahn- und metrofahrens bei assedic angemeldet
hat, kann der caf auch verschweigen, daß er student ist, und stattdessen
"demandeur d'emploi" angeben. dann gibt es etwa 30% mehr geld...
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