caf

besorgt euch vor der mietvertragsunterzeichnung die unterlagen der caf (caisse d'allocation familiale = familienkasse, synonym verwendet für wohngeld; 24 rue riquet, aber z.b. auch im crij und ab anfang september im "espace étudiant" am bahnhof), damit euch der vermieter gleich bei vertragsunterzeichnung seinen teil ausfüllen kann. neben den ausgefüllten formularen braucht ihr für die caf

nicht benötigt wird der mietvertrag - nette vermieter lassen deshalb auf dem caf-formular manchmal das datum des vertragsbeginns frei, damit ihr den einzugstermin ein wenig zurückdatieren könnt, denn die caf zahlt erst ab dem zweiten monat (und maximal drei monate rückwirkend vor antragsabgabe).

wie viel ihr verdient, müsst ihr selbst angeben, bei franzosen wird dies mit den daten der finanzämter verglichen, bei uns nicht. wer mehr als etwa € 4500/jahr angibt, fällt durch.

wer caf beantragt, muss damit rechnen, dass er für das kommende jahr (genauer: für jedes Jahr, in dem er die wohnung am 1.1. bewohnt) auch taxe d'habitation (kein dt. pendant) bezahlen muss. die liegt bei menschen ohne nennenswertes einkommen (s.o.) bei etwa 180 €.

wer sich wegen des kostenlosen bus-, bahn- und metrofahrens bei assedic angemeldet hat, kann der caf auch verschweigen, daß er student ist, und stattdessen "demandeur d'emploi" angeben. dann gibt es etwa 30% mehr geld...

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